Ab 01.10.2021 werden wir die GOT-Notdienstnovelle vom 14.02.2020 weiter umsetzen: Der Notdienst beginnt montags bis freitags um 18 Uhr und endet in der Woche am darauf folgenden Morgen sowie am Wochenende montags um 8 Uhr. Im Notdienst ist das Praxistelefon nicht persönlich besetzt. Es fällt eine Notdienstgebühr in Höhe von €50,- sowie der doppelte Gebührensatz an. Wir bitten um Beachtung.